R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Suchmodus: genau  
Header Pfeil
 
 
WRP 2015, 1164
LG Magdeburg 
Wettbewerbsrecht: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Sonstiges vom 12.05.2015, 07 O 399/15)

Der Hinweis auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger ist nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Werbung eine solche Bestellung (noch) existent ist. Auch darf das Logo der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (sog. „IfS-Logo“) nach Ablauf der Bestellung nicht mehr werblich verwendet werden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Magdeburg, WRP 2015, 1164 (Sonstiges vom 12.05.2015, 07 O 399/15)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats