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WRP 2016, 1285
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch unzutreffende Werbeangaben (Urteil vom 30.06.2016, 6 U 26/16)

Eine durch Werbeangaben veranlasste geschäftliche Entscheidung kann schon darin liegen, dass der Werbeadressat zur Entgegennahme weiteren Informationsmaterials in näheren Kontakt mit dem Werbenden tritt; sind solche Werbeangaben unzutreffend, liegt daher eine relevante Irreführung auch dann vor, wenn der Werbeadressat vor dem Abschluss des Vertrages über seinen Irrtum aufgeklärt wird.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 1285-1286 (Urteil vom 30.06.2016, 6 U 26/16)

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