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WRP 2018, 1499
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit positivem Teil-Testergebnis (Urteil vom 20.09.2018, 6 U 127/17)

Wird in der Werbung auf positive Teilergebnisse hingewiesen, die ein Erzeugnis bei der Stiftung Warentest erzielt hat, ist zur Vermeidung von Irreführungsgefahren grundsätzlich auch auf das – demgegenüber schlechtere – Gesamtergebnis hinzuweisen. Fehlt ein solcher Hinweis, kann eine relevante Irreführung auch dann vorliegen, wenn der Warentest ein früher hergestelltes Erzeugnis betraf und in der Werbung für das Nachfolgeerzeugnis die Testergebnisse lediglich erwähnt werden, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1499-1501 (Urteil vom 20.09.2018, 6 U 127/17)

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