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WRP 2018, 251
LG Leipzig 
Wettbewerbsrecht: Dienstleister für Formularfallen-Anbieter (Urteil vom 29.08.2017, 01 HK O 751/17)

Handelt ein Unternehmen als Empfangsbote für im Rahmen einer Formularfalle unterzeichnete „Auftragsformulare“ dergestalt, dass er die dazugehörigen Anschreiben öffnet, digitalisiert und dann die digitalisierte Kopie an den Versender dieser irreführenden Formularschreiben weiterleitet, muss er sich die Irreführung der Empfänger als Mittäter zurechnen lassen (Leitsatz der Wettbewerbszentrale).

LG Leipzig, WRP 2018, 251-252 (Urteil vom 29.08.2017, 01 HK O 751/17)

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