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WRP 2018, 1267
LG Memmingen 
Wettbewerbsrecht: Identität des eingetragenen Kaufmanns (Urteil vom 18.07.2018, 1 HK O 137/18)

Der eingetragene Kaufmann ist bei den im Internet erforderlichen Angaben zur Identität verpflichtet, mit seiner im Handelsregister eingetragenen Firma unter Verwendung des Zusatzes e. K. und der Angabe des Inhabers aufzutreten. Die Angabe eines „Vertretungsberechtigten“ oder „gesetzlichen Vertreters“ ist nicht ausreichend. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Memmingen, WRP 2018, 1267 (Urteil vom 18.07.2018, 1 HK O 137/18)

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