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WRP 2015, 1113
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit einem Standort (Urteil vom 07.07.2015, 13 W 35/15)

Die Werbung mit einem Standort des Unternehmens an einem bestimmten Ort ist unzulässig, wenn dort tatsächlich kein solcher Standort unterhalten wird, an dem ein Mitarbeiter zu gewöhnlichen oder zu den in üblicher Weise bekannt gemachten Öffnungszeiten persönlich erreichbar ist.

OLG Celle, WRP 2015, 1113-1115 (Urteil vom 07.07.2015, 13 W 35/15)

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