Wettbewerbsrecht: Nicht personalisierte Pauschalwerbepost (Urteil vom 20.12.2019, 24 U 57/19)
Aus dem Einwurf nicht personalisierter Pauschalwerbepost in einen Hausbriefkasten, der nicht mit einem Hinweis wie „Bitte keine Werbung“ versehen ist, kann zwar ein Anspruch nach §§ 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach folgen, bei dem auch die Wertungen aus §§ 1, 7 UWG einfließen. Nach der in diesem Rahmen zwingend gebotenen Interessenabwägung (wird ausgeführt) besteht jedoch in einem solchen Fall nicht ohne Weiteres ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen gegen eine solche Werbung, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 350-352 (Urteil vom 20.12.2019, 24 U 57/19)
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