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WRP 2017, 1154
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Schulungen zur Geldwäscheprävention (Urteil vom 11.07.2017, 33 O 149/16)

Da eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungskursen zur Geldwäscheprävention nicht besteht, ist es irreführend, wenn im Rahmen der Werbung für ein solches Kursprogramm der irreführende Eindruck erweckt wird, es bestehe eine Verpflichtung, die Teilnahme an solchen Kursen den zuständigen Aufsichtsbehörden nachzuweisen.

LG Köln, WRP 2017, 1154-1156 (Urteil vom 11.07.2017, 33 O 149/16)

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