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WRP 2016, 246
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Annahme der Unterlassungserklärung (Urteil vom 03.09.2015, I-15 U 119/14)

Die Annahme einer Unterlassungserklärung kann konkludent in der Geltendmachung einer Vertragsstrafe liegen. Dem steht ein Zeitraum von dreizehn Monaten zwischen Abgabe der Unterlassungserklärung und Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht entgegen.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 246-252 (Urteil vom 03.09.2015, I-15 U 119/14)

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