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WRP 2015, 653
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Kleinanzeige eines Immobilienmaklers (Urteil vom 17.12.2013, 16 O 512/13)

Auch in der Kleinanzeige eines Immobilienmaklers muss auf die Provisionspflichtigkeit der Angebote hingewiesen werden. Allein die Erkennbarkeit als Anzeige eines gewerblichen Anbieters reicht nicht aus, weil nicht in jedem Fall solche gewerblichen Angebote mit einem Provisionsverlangen erfolgen.

LG Berlin, WRP 2015, 653-655 (Urteil vom 17.12.2013, 16 O 512/13)

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