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WRP 2019, 379
OLG München 
Wettbewerbsrecht: DR-MED XY Therapiezentrum (Urteil vom 22.11.2018, 6 U 1331/18)

Wirbt ein Unternehmen, das keine Ärzte beschäftigt, in seiner Firmierung mit der Buchstabenkombination „DR-MED“ und der Abbildung eines Äskulapstabes, erweckt dies den Eindruck, die Behandlungen würden von oder unter Aufsicht von Ärzten durchgeführt. Die bloß stundenweise Beschäftigung eines Zahnarztes räumt die Gefahr der Irreführung nicht aus. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG München, WRP 2019, 379-382 (Urteil vom 22.11.2018, 6 U 1331/18)

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