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WRP 2015, 260
LG Essen 
Wettbewerbsrecht: Essener Kleiderkammer (Sonstiges vom 17.09.2014, 42 O 33/14)

Die Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für einen gewerblichen Second-Hand-Laden ist irreführend und verstößt gegen die §§ 3, 5 UWG, da der unrichtige Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine karitative Einrichtung. Die Werbung für den Verkauf von Textilien mit dem Hinweis „Hilfsbedürftige Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15%“ ist intransparent und verstößt gegen § 4 Nr. …

LG Essen, WRP 2015, 260 (Sonstiges vom 17.09.2014, 42 O 33/14)

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