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WRP 2016, 1221
BGH 
Wettbewerbsrecht: LGA tested (Urteil vom 21.07.2016, I ZR 26/15)

a) Der Unternehmer enthält dem Verbraucher eine Information im Sinne von § 5a Abs. 2 S. 1 UWG vor, wenn diese zu seinem Geschäfts- und Verantwortungsbereich gehört oder er sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann.

BGH, WRP 2016, 1221-1228 (Urteil vom 21.07.2016, I ZR 26/15)

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