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WRP 2016, 1438
LG Itzehoe 
Wettbewerbsrecht: Motorenölfreigabe (Urteil vom 22.07.2016, 2 O 361/15)

Eine Freigabe von bestimmten Motorenölen besagt nicht, welche Eigenschaften ein Öl allgemein aufweist. Sie besagt vielmehr, dass ein Fahrzeughersteller genau für dieses Öl geprüft und bestätigt hat, dass es für bestimmte, von ihm hergestellte Motoren verwendet werden kann.

LG Itzehoe, WRP 2016, 1438 (Urteil vom 22.07.2016, 2 O 361/15)

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