R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Suchmodus: genau  
Header Pfeil
 
 
WRP 2017, 117
LG Arnsberg 
Wettbewerbsrecht: Ordnungsgeld der Einigungsstelle (Beschluss vom 12.10.2016, I-8 T 4/16)

Ein Beschluss der Einigungsstelle, wonach der sofortigen Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nicht abgeholfen werden soll, ist grundsätzlich von den Personen zu fassen, die auch in der entsprechenden Sitzung anwesend waren, also vom Vorsitzenden und den Beisitzern.

LG Arnsberg, WRP 2017, 117 (Beschluss vom 12.10.2016, I-8 T 4/16)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats