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WRP 2020, 796
LG Leipzig 
Wettbewerbsrecht: Polstermöbel mit Kopfstützen (Urteil vom 19.02.2020, 05 O 1670/19)

Werden in der Prospekt-Werbung Polstermöbel mit Elementen wie Kopfstützen, Sitztiefenverstellungen und/oder Relaxfunktionen abgebildet, muss der Gesamtpreis für das Möbelstück in der abgebildeten Variante angegeben werden. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Leipzig, WRP 2020, 796 (Urteil vom 19.02.2020, 05 O 1670/19)

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