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WRP 2021, 806
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Produktinformationsblatt (Urteil vom 26.02.2021, 6 U 85/20)

Die vorvertragliche Informationspflicht in § 45n TKG mit § 1 der TK-Transparenzverordnung ist Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG. Ihre Durchsetzung über das UWG ist nicht durch die Richtlinie 2005/29/EG gesperrt, zumal auch die in Art. 7 Abs. 5 RL 2005/29/EG angesprochenen unionsrechtlichen Informationspflichten als „nicht erschöpfend“ bezeichnet werden.

OLG Köln, WRP 2021, 806-808 (Urteil vom 26.02.2021, 6 U 85/20)

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