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WRP 2023, 506
LG München I 
Wettbewerbsrecht: Siegel „TOP Mediziner“ (Urteil vom 13.02.2023, 4 HK O 14545/21)

Das Angebot von Siegeln, die Ärztinnen und Ärzte als „TOP Mediziner“ oder „Empfehlung“ auszeichnen, ist unzulässig, wenn die Siegel den Eindruck eines objektivierten Qualitätsurteils erwecken, ihre Vergabe tatsächlich aber auf vielen rein subjektiven Kriterien beruht – wie z.B. die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG München I, WRP 2023, 506-508 (Urteil vom 13.02.2023, 4 HK O 14545/21)

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