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WRP 2018, 757
LG Osnabrück 
Wettbewerbsrecht: Stadttauben (Urteil vom 20.03.2018, 14 O 409/17)

Behauptet ein Anbieter von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Stadttauben seien Überträger einer Vielzahl von (konkret genannten) Krankheiten, so ist das irreführend, wenn die geschilderten Gesundheitsgefahren nicht oder nicht in dem beschriebenen Umfang bestehen. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Osnabrück, WRP 2018, 757-762 (Urteil vom 20.03.2018, 14 O 409/17)

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