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WRP 2016, 1351
BGH 
Wettbewerbsrecht: Stirnlampen (Sonstiges vom 10.03.2016, I ZR 183/14)

a) Ein Mitbewerber kann einen Verletzungsunterlassungsanspruch nur mit Erfolg geltend machen, wenn er seine entsprechende unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits aufgenommen und im Zeitpunkt der letzten Verhandlung noch nicht aufgegeben hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 – I ZR 85/93, GRUR 1995, 697, 699 = WRP 1995, 815 – FUNNY PAPER).

BGH, WRP 2016, 1351-1354 (Sonstiges vom 10.03.2016, I ZR 183/14)

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