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WRP 2016, 406
LG Hagen 
Wettbewerbsrecht: Top 100 Augenoptiker (Sonstiges vom 13.10.2015, 7 S 39/15)

Werden klarstellende Hinweise zur Vermeidung einer konkreten Irreführungsgefahr nur sichtbar, wenn der Nutzer einer Internetseite länger auf der Seite scrollt, ist dies nicht geeignet den Vorwurf der Irreführung zu entkräften. Die Aufklärung steht dann nicht mehr „in diesem Zusammenhang“ im Sinne einer abgegebenen Unterlassungserklärung, mit der man sich zur Aufnahme eines aufklärenden Hinweises verpflichtet hatte. …

LG Hagen, WRP 2016, 406 (Sonstiges vom 13.10.2015, 7 S 39/15)

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