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WRP 2025, 130
LG Mainz 
Wettbewerbsrecht: Werbung für „After Party Shots“ (Urteil vom 24.10.2024, 11 HK O 17/24)

Das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Angaben gilt auch dann, wenn durch die Werbeaussagen für einen „After Party Shot“ Assoziationen mit Beeinträchtigungen infolge übermäßigen Alkoholkonsums entstehen, ohne dass Begriffe mit Krankheitsbezug wie „Alkohol“ und „Kater“ explizit genannt werden. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Mainz, WRP 2025, 130-132 (Urteil vom 24.10.2024, 11 HK O 17/24)

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