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WRP 2015, 562
BVerfG 
Wettbewerbsrecht/Berufsrecht: Schockwerbung durch Rechtsanwälte (Beschluss vom 05.03.2015, 1 BvR 3362/14)

Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lässt (vgl. BVerfG, 04. 08. 2003 – 1 BvR 2108/02, …

BVerfG, WRP 2015, 562-565 (Beschluss vom 05.03.2015, 1 BvR 3362/14)

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