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WRP 2018, 484
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Gesundheitsmatte (Urteil vom 21.12.2017, 3 U 26/15)

Wird der Verkauf einer „Gesundheitsmatte“ mit Erfahrungsberichten beworben, glaubt der Verbraucher nicht nur, dass die von den Nutzern einer so genannten Gesundheitsmatte geschilderten Berichte zutreffend sind. Er entnimmt ihnen vielmehr eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkaussage.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2018, 484-489 (Urteil vom 21.12.2017, 3 U 26/15)

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