Wettbewerbsrecht/Kartellrecht: Zur Zulässigkeit eines pauschalen Internet-Plattformverbotes im selektiven Vertrieb (Urteil vom 12.07.2018, 11 U 96/14 (Kart))
Ein im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystem enthaltenes Verbot, bei Vertrieb der Vertragsprodukte im Internet nach außen erkennbar Dritte (Verkaufsplattformen) einzuschalten, stellt keine Kernbeschränkung im Sinne des Art. 4 Buchst. b) und c) der Verordnung Nr. 330/2010 (VertikalGVO) dar, wenn der Hersteller gleichzeitig die Nutzung von Suchmaschinen/Preisvergleichsseiten zulässt.
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1214-1223 (Urteil vom 12.07.2018, 11 U 96/14 (Kart))
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