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WRP 2015, 777
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Attackenhäufigkeit bei Migräne (Urteil vom 19.03.2015, 29 U 4469/14)

Der Nachweis gemäß § 14 b Abs. 1 S. 2 DiätV ist für eine Stoffkombination ohne Erkenntnis über Wechselwirkungen der kombinierten Stoffe nicht möglich. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.

OLG München, WRP 2015, 777-778 (Urteil vom 19.03.2015, 29 U 4469/14)

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