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WRP 2019, 387
OLG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht/Strafrecht: Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Datenhehlerei (Urteil vom 15.11.2018, 2 U 30/18)

Der Erlass eines Teilurteils, mit dem über einen mit der Widerklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Beklagten wegen des Vorhaltens und der Verwertung von in strafbarer Weise erlangten Geschäftsinformationen entschieden wird, ist unzulässig, wenn der Kläger diese Geschäftsinformationen zur Begründung seines mit der Klage verfolgten Schadensersatzanspruchs in das Verfahren einführt.

OLG Stuttgart, WRP 2019, 387-393 (Urteil vom 15.11.2018, 2 U 30/18)

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