Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Indizwirkung einer Wertangabe in der Abmahnung (Beschluss vom 15.11.2017, 3 W 92/17)
Eine auf die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gerichtete Abmahnung ist im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes regelmäßig darauf gerichtet, den jeweils gerügten Rechtsverstoß endgültig abzustellen. Gibt der Gläubiger den Wert seines Unterlassungsinteresses schon in der Abmahnung an, dann spricht die dortige Wertangabe indiziell dafür anzunehmen, dass der angegebene Wert dem Wert der Hauptsache eines gerichtlichen Verfahrens entspricht.…
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2018, 495 (Beschluss vom 15.11.2017, 3 W 92/17)
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