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WRP 2019, 808
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Ordnungsgeld für Google-Adwords-Anzeige (Beschluss vom 28.02.2019, 52 O 255/17)

Ist einem Unterlassungsschuldner unter dem Aspekt der Irreführung gerichtlich untersagt worden, mit der Angabe „Verkauf Ihres Hauses zum Höchstpreis“ und/oder „Höhere Verkaufserlöse“ zu werben, liegt ein kerngleicher Verstoß vor, wenn im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige mit den Worten „zum Höchstpreis verkaufen“ geworben wird.

LG Berlin, WRP 2019, 808 (Beschluss vom 28.02.2019, 52 O 255/17)

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