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WRP 2018, 501
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Wer einmal lügt …“ (Urteil vom 07.12.2017, 29 U 208/17)

Maßgeblich für die Prüfung gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Erstgerichts begründen, sind nicht vom Erstgericht im Anschluss an die Beweisaufnahme geäußerte vorläufige Einschätzungen, sondern allein die Ausführungen zur Beweiswürdigung im Ersturteil gemäß § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO.

OLG München, WRP 2018, 501-502 (Urteil vom 07.12.2017, 29 U 208/17)

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