Wettbewerbsrecht/Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Luftfahrzeugkennzeichen (Urteil vom 16.05.2024, I ZR 45/23)
a) Die Entscheidung, ob und in welcher Weise kennzeichnende Merkmale der Persönlichkeit wie das Bildnis, die Stimme oder der Name für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden sollen, ist wesentlicher – vermögenswerter – Bestandteil des Persönlichkeitsrechts natürlicher und juristischer Personen (Art. 19 Abs. 3 GG) sowie der Personengesellschaften des Handelsrechts. Grundlage einer insoweit in Betracht kommenden deliktsrechtlichen Haftung wegen des Eingriffs in den vermögenswerten Bestandteil des durch § 823 Abs. …
BGH, WRP 2024, 807-811 (Urteil vom 16.05.2024, I ZR 45/23)
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