Zivilrecht: Zur Wirksamkeit einer formularmäßig getroffenen anwaltlichen Zeithonorarabrede mit Verbrauchern (Urteil vom 12.09.2024, IX ZR 65/23)
Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, …
BGH, WRP 2024, 1369-1375 (Urteil vom 12.09.2024, IX ZR 65/23)
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