Zivilrecht/Äußerungsrecht: Drittunterwerfung bei (äußerungsrechtlich) verschiedenen Betroffenen (Urteil vom 12.11.2019, 7 U 175/16)
Mahnen zwei von einer Veröffentlichung Betroffene den Verbreiter ab und macht einer der Betroffenen einen Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend, nachdem der Verbreiter nur gegenüber dem anderen Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat („Drittunterwerfung“), ist zu prüfen, ob dieser bereit und geeignet erscheint, bei einer Wiederholung der Äußerungen die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2020, 1364 (Urteil vom 12.11.2019, 7 U 175/16)
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