Zivilrecht/Äußerungsrecht: Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz i.S. d. § 823 Abs. 2 BGB (hier: § 353d Nr. 3 StGB) (Urteil vom 16.05.2023, VI ZR 116/22)
a) Die Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB setzt unter anderem voraus, dass die Schaffung eines individuellen – unter Umständen zusätzlichen – Anspruchs sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheint. Bei dieser Beurteilung ist in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, …
BGH, WRP 2023, 1279 (Urteil vom 16.05.2023, VI ZR 116/22)
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