Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Kein Unterlassungsanspruch und keine Löschung, aber Nachtragsanspruch bei nicht mehr aktuellem Beitrag auf anwaltlicher Homepage (Urteil vom 19.01.2023, 16 U 255/21)
Die Löschung (hier: wohl als Folge einer begehrten Unterlassung bzw. als Folgenbeseitigung) einer angegriffenen Äußerung über ein gerichtliches Verfahren bzw. eine erstinstanzliche Entscheidung wegen einer Änderung der Sachlage durch eine neue Verfahrensentwicklung kann sich als zu starker Eingriff in die Berufs- und Meinungsfreiheit eines Rechtsanwalts darstellen, der insoweit auf seiner Website berichtet. …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2023, 469-473 (Urteil vom 19.01.2023, 16 U 255/21)
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