Zivilrecht/Verbraucherrecht: MW u.a./VR Bank Ravensburg-Weingarten (Urteil vom 14.03.2024, C-536/22)
Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 ist dahin auszulegen, dass er auch dann anzuwenden ist, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vorzeitig erfüllt, nachdem er seinen Wohnimmobilien-Verbraucherkreditvertrag unter den nach der nationalen Regelung vorgesehenen Voraussetzungen gekündigt hat.…
EuGH, WRP 2024, 580-584 (Urteil vom 14.03.2024, C-536/22)
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