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WRP 2021, 1506
BGH 
Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: „Aktuell bis zu 10,90 % p.a. Zinsen“ nicht klar und eindeutig i.S.v. Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB (Urteil vom 29.06.2021, XI ZR 46/20)

Wird auf der Internetseite einer Bank der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, mit „Aktuell bis zu 10,90 % p.a. Zinsen“ angegeben, ist dies nicht klar und eindeutig im Sinne von Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB.

BGH, WRP 2021, 1506 (Urteil vom 29.06.2021, XI ZR 46/20)

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