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WRPL 2016, 1
LG Darmstadt 
Bestätigungsanruf (Urteil vom 18.03.2016, 14 O 220/15)

Bewirbt eine Internetagentur ihre Dienstleistungen per E-Mail gegenüber Unternehmen, zu denen zuvor weder eine Geschäftsbeziehung bestand noch eine Einwilligung zur Werbung erklärt worden ist, liegt eine unzulässige Belästigung vor.

LG Darmstadt, WRPL 2016, Heft 07, Online, - (Urteil vom 18.03.2016, 14 O 220/15)

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