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WRPL 2017, 1
Hanseatisches OLG Hamburg 
Fehlen von Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten (Beschluss vom 18.08.2017, 7 U 72/17)

An der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer veröffentlichten Äußerung erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt es in der Regel, wenn der Betroffene nicht innerhalb von fünf Wochen nach Kenntnisnahme der Veröffentlichung den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2017, Heft 11, Online, - (Beschluss vom 18.08.2017, 7 U 72/17)

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