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WRPL 2022, 1
BGH 
Offenkundige Tatsache, Internet, rechtliches Gehör (Beschluss vom 27.01.2022, III ZR 195/20)

Möchte ein Gericht von ihm dem Internet entnommene Tatsachen als offenkundig im Sinne des § 291 ZPO seinem Urteil zugrunde legen, muss es den Parteien durch einen Hinweis die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Ein Hinweis kann nur dann unterbleiben, wenn es sich um Umstände handelt, die den Parteien ohne Weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen (Fortführung von BGH, …

BGH, WRPL 2022, Heft 4, Online, - (Beschluss vom 27.01.2022, III ZR 195/20)

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