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WRPL 2016, 1
OLG München 
Unbedingte Haftung für Leistungsbezug unter persönlicher Geheimzahl und Vertragsstrafe bei Nichteinlösung einer Banklastschrift in AGB eines Pay-TV-Anbieters (Urteil vom 12.11.2015, 29 U 2092/15)

Eine Klausel, nach welcher der Kunde ohne weitere Voraussetzungen für die Vergütung aller unter seiner (nicht gesperrten) persönlichen Geheimzahl bestellten Leistungen haftet, ist mit wesentlichen Grundsätzen der gesetzlichen Regelung des Vertretungsrechts nicht vereinbar und deshalb gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

OLG München, WRPL 2016, Heft 02, Online, - (Urteil vom 12.11.2015, 29 U 2092/15)

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