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ZFWG 2020, 182
OLG Köln 
Anbieten von Zweitlotterien und Casinospielen im Internet ist wettbewerbswidrig (Urteil vom 10.05.2019, 6 U 196/18)

Das Anbieten der Teilnahmemöglichkeit an Zweitlotterien im Internet und die Werbung hierfür sind geschäftliche Handlungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

OLG Köln, ZfWG 2020, 182 (Urteil vom 10.05.2019, 6 U 196/18)

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