Anforderungen an die Beschwerdebegründung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 22.12.2017, 22 CS 17.2261)
Eine Beschwerdebegründung, die sich nahezu zur Gänze in einer weitestgehend wörtlichen Wiederholung umfangreicher Passagen aus den im ersten Rechtszug eingereichten Schriftsätzen erschöpft, entspricht nicht dem in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierten Erfordernis, dass die Beschwerdebegründung in Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss darzulegen hat, warum diese Entscheidung aus der Sicht des Rechtsmittelführers keinen Bestand haben kann. …
VGH München, ZfWG 2018, 499 (Beschluss vom 22.12.2017, 22 CS 17.2261)
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