Bestandsspielhallen in Niedersachen dürfen von Personen ab einem Alter von 18 Jahren betreten werden (Beschluss vom 20.06.2023, 11 ME 113/23)
Die Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zumutbar ist, den Erlass eines Verwaltungsakts bzw. ein Verwaltungshandeln abzuwarten und sodann die nachträglich möglichen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auszuschöpfen. Eine derartige Ausnahmekonstellation kann bei hinreichend konkret drohenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegen, …
OVG Niedersachsen, ZfWG 2023, 529-537 (Beschluss vom 20.06.2023, 11 ME 113/23)
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