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ZFWG 2019, 100
OVG Saarland 
Fehlende Antragsbefugnis eines Automatenaufstellers für Normenkontrolle gegen Bebauungsplan (Beschluss vom 22.05.2018, 2 C 427/17)

Ein Automatenaufsteller kann sich zur Begründung seiner Antragsbefugnis gegen einen Bebauungsplan, der Vergnügungsstätten sowie Schank- und Speisewirtschaften, die Geldspielgeräte aufweisen, für unzulässig erklärt, weder auf das Eigentumsrecht noch auf die Berufsfreiheit berufen.

OVG Saarland, ZfWG 2019, 100 (Beschluss vom 22.05.2018, 2 C 427/17)

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