Glücksspielrechtlicher Ausschluss von Wettvermittlungsstellen in bestimmten Gebieten der BauNVO ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Beschluss vom 18.11.2022, 14 E 2791/22)
Es bestehen keine Bedenken gegen eine Regelung (hier: § 8 Abs. 6 Satz 4 HmbGlüStVAG), die eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Kleinsiedlungsgebieten sowie reinen und allgemeinen Wohngebieten gemäß §§ 2 bis 4 BauNVO bzw. nach der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg (BPVO) vom 8. Juni 1938 aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes ausschließt. …
VG Hamburg, ZfWG 2023, 466-467 (Beschluss vom 18.11.2022, 14 E 2791/22)
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