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ZFWG 2017, 52
OVG Niedersachsen 
Informatorischer Hinweis auf mangelnde Erlaubnisfähigkeit von Zweitlotterien im Internet ist kein Verwaltungsakt (Beschluss vom 12.12.2016, 11 ME 214/16)

Ein Schreiben, in dem die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde den Anbieter einer App informatorisch darauf hinweist, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet nicht erlaubnisfähig seien, und betont, dass ihr daran gelegen sei, die Angelegenheit ohne behördliche Anordnung zu erledigen, ist kein Verwaltungsakt.

OVG Niedersachsen, ZfWG 2017, 52-54 (Beschluss vom 12.12.2016, 11 ME 214/16)

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