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ZFWG 2022, 202
BayObLG 
Kein Akteneinsichtsrecht eines Anwalts in Gerichtsakte betreffend ein Verfahren auf Rückgewähr von Spielverlusten aus Teilnahme an Online-Glücksspiel (Beschluss vom 06.12.2021, 101 VA 106/21)

Sofern die Prozessparteien nicht einwilligen, kann dritten Personen nach § 299 Abs. 2 ZPO Akteneinsicht nur gestattet werden, wenn ein rechtliches Interesse dargelegt und glaubhaft gemacht ist. Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzung vorliegt, steht dem Gericht kein Ermessen zu.

BayObLG, ZfWG 2022, 202-208 (Beschluss vom 06.12.2021, 101 VA 106/21)

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