Kumulation von Sportwettvermittlung und Nutzung von Geldspielgeräten kann untersagt werden (Beschluss vom 30.03.2020, 3 M 234/19)
Das Fehlen eines ausdrücklichen formal-gesetzlichen Kombinationsverbotes hindert die zuständigen Behörden nicht, auf der Grundlage der bestehenden (landesgesetzlichen) Eingriffsermächtigungen – hier des § 17 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 5 Abs. 6 Satz 4, Abs. 3 Satz 1 GlüG LSA – im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen Anordnungen zur Untersagung der räumlichen Kumulation verschiedener Glücksspielangebote zu treffen (Fortführung OVG Magdeburg, …
OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2020, 364-368 (Beschluss vom 30.03.2020, 3 M 234/19)
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