Mittelvorsorgepflicht des GmbH-Geschäftsführers für Tilgung erkennbar entstehender Steuerschulden (Beschluss vom 15.11.2019, 14 B 1443/19)
Auch in dem Zeitpunkt, in dem wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für die Geldspielgerätesteuer schuldende GmbH ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen (§ 15 a Abs. 1 Satz 1 InsO) oder wegen drohender Zahlungsunfähigkeit hätte gestellt werden können (§ 18 InsO), hat der gesetzliche Vertreter der GmbH die nötige Vorsorge zu treffen, dass durch den Weiterbetrieb der Geldspielgeräte erkennbar entstehende weitere Steuerschulden im Zeitpunkt der Fälligkeit getilgt werden können. …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2020, 123-125 (Beschluss vom 15.11.2019, 14 B 1443/19)
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